Bussgelder im Ausland: Hier wird dein Smartphone zur Kostenfalle

1 Mai 2023
fines abroad

Sommer, Sonne, Urlaub – aber auch dort lauern sehr teure Überraschungen. Ob Handy am Steuer, Selfie-Verbote oder Blitzer-Apps: Wir gehen in diesem Artikel auf die gesetzlichen Regelungen im europäischen Ausland ein und gehen auch der Frage nach, ob Bussgelder im Ausland auch in der Schweiz eingetrieben werden können.

Können europäische Bussgelder in der Schweiz eingetrieben werden?

Rein rechtlich gesehen darf kein Staat zunächst Handlungen in anderen Ländern vornehmen (“territoriale Souveränität”). Ein Staat wie Deutschland darf in der Schweiz also keine Bussgelder von Schweizern Bürgern eintreiben.

ABER: Die Staaten können untereinander Abkommen abschliessen, die die Eintreibung von Verkehrsbussen ermöglichen und erlauben. Deutschland dürfte, sofern es ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, Bussgelder von sündigen Schweizern eintreiben. Die schlechte Nachricht: Die Schweiz hat mit der EU ein solches Abkommen abgeschlossen; die Rechtsgrundlage dafür befindet sich in Art. 30 IRSV, Art. 16 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen sowie Art. 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

1 Schrift­stücke für Per­so­nen mit Wohn­sitz in der Schweiz, die im aus­län­di­schen Staat nicht sel­ber ver­folgt wer­den, dür­fen den Emp­fän­gern un­mit­tel­bar mit der Post zu­ge­stellt wer­den; aus­ge­nom­men sind Vor­la­dun­gen.
2 Schrift­stücke in Strafsa­chen we­gen Über­tre­tung von Stras­sen­ver­kehrs­vor­schrif­ten dür­fen Emp­fän­gern in der Schweiz un­mit­tel­bar mit der Post zu­ge­stellt wer­den.
– Art. 30 Verordnung über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSV)

Die zuständigen Justizbehörden einer Vertragspartei können Personen, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten, Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheidungen unmittelbar auf dem Postweg übermitteln.
– Art. 16 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen

Artikel 52

(1) Jede Vertragspartei kann Personen, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten, gerichtliche Urkunden unmittelbar durch die Post übersenden. (…)

(3) Der Zeuge oder Sachverständige, dem eine Vorladung auf postalischem Wege übermittelt worden ist und der dieser nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird. Die zustellende Behörde achtet darauf, dass auf postalischem Wege übersandte Vorladungen keine Zwangsandrohungen enthalten. (…)

(4) Liegt dem Rechtshilfeersuchen eine Handlung zugrunde, die sowohl nach dem Recht der ersuchten als auch nach dem Recht der ersuchenden Vertragspartei als Zuwiderhandlung gegen Ordnungsvorschriften durch Behörden geahndet wird, gegen deren Entscheidung ein auch in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann, so ist bei der Zustellung von Urkunden grundsätzlich nach Absatz 1 zu verfahren. (…)

– Art. 52 Schengener Übereinkommen

Du siehst: EU-Bussgelder dürfen auch in der Schweiz eingetrieben werden. Gleichzeitig wird das Recht des anderen Staates an dieser Stelle eingeschränkt, denn ein anderer Staat darf nicht in die hoheitlichen Tätigkeiten eines anderen Staates eingreifen. Ausländische Behörden dürfen also nicht Zwangsmassnahmen innerhalb der Schweiz ergreifen, um die Bussgelder von Schweizern Bürgern einzutreiben. Rechtlich gesehen musst du die ausländischen Verkehrsbussen also nicht begleichen und brauchst keine Verhaftungen oder ausländischen Gerichtsvollzieher fürchten.

Warum du ausländische Verkehrsbussen begleichen solltest

Dennoch: Die Zwangsmassnahmen der Staaten bei Nichtzahlung reichen je nach Land von Einträgen in Fahndungsregister, Einreiseverweigerungen und -verbote und unter Umständen sogar die Festnahme oder Beschlagnahme des Fahrzeugs, wenn du die ausstehenden Bussen vor Ort nicht begleichen kannst. Damit dein Urlaub also nicht abrupt im Gefängnis endet, empfehlen wir dir also dringend, die Verkehrsbussen zeitnah zu begleichen. Die Insellage der Schweiz in der Europäischen Union macht die Sache nämlich nicht einfacher für dich.

Wichtig: Welche Rechte ausländische Staaten bei der Durchsetzung von Bussen in der Schweiz haben, regeln die einzelnen EU-Staaten mit der Schweiz selbst aus. Entsprechende Verträge hat die Schweiz mit u. a. Frankreich, den Niederlanden, Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und Deutschland abgeschlossen, weitere Abkommen mit anderen Ländern werden derzeit verhandelt. 

Smartphone-Bussen: Hier wird dein Handy zur teuren Kostenfalle

Handy am Steuer: Diese Strafen erwarten dich im Ausland

Dass Handynutzung während der Autofahrt tabu sein sollte, versteht sich von selbst. Dabei musst du nicht mal telefonieren. In vielen Ländern wird schon das Halten des Handys teuer. Kommt es dann noch zur Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, wird es noch teurer. 

LandFälliges Bussgeld
Belgienab CHF 115.–
Bosnien-Herzegowinaab CHF 50.–
Bulgarienab CHF 25.–
DänemarkCHF 200.–
Deutschlandab CHF 100.–
Estlandbis CHF 400.–
Finnlandab CHF 100.–
Frankreichab CHF 135.–
GriechenlandCHF 100.–
IrlandCHF 120.–
IslandCHF 265.–
Italienab CHF 165.–
KroatienCHF 130.–
LettlandCHF 25.–
Litauenab CHF 85.–
Luxemburgab CHF 145.–
MaltaCHF 100.–
Montenegroab CHF 60.–
NiederlandeCHF 250.–
NordmazedonienCHF 45.–
NorwegenCHF 135.–
Österreichab CHF 50.–
Polenab CHF 110.–
Portugalab CHF 120.–
Rumänienab CHF 120.–
SchwedenCHF 160.–
Schweizab CHF 100.–
Serbienab CHF 40.–
Slowakeiab CHF 100.–
SlowenienCHF 120.–
SpanienCHF 200.–
Tschechienab CHF 65.–
Türkeiab CHF 10.–
Ungarnab CHF 25.–
Vereinigtes Königreichab CHF 235.–
ZypernCHF 85.–

Blitzer-Apps: In diesen Ländern besser nicht nutzen

Viele Staaten nutzen Radarfallen, um Verkehrssünder aufzuspüren. Blitzer-Apps und Radarwarner warnen vor diesen Radarfallen. Aber wusstest du, dass einige Länder nicht nur den Gebrauch von Radarwarnern bestrafen, sondern auch Blitzer-Apps verbieten? Gibst du die Verwendung dieser Apps zu, wird es in den folgenden Ländern teuer für dich. 

Unser Tipp: Da die gesetzlichen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind, empfehlen wir dir, dich im Vorfeld zu informieren und Blitzer-Apps entweder nur vor Fahrtbeginn zu nutzen oder entsprechende Funktionen in Navigationssystemen auszuschalten. 

LandRechtliche Lage
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Rumänien, SpanienBlitzer-Apps erlaubt
Dänemark, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Niederlande, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Tschechien und LettlandBlitzer-Apps verboten, Bussen bis zu CHF 7200.- oder Haftstrafen fällig! 

Panoramafreiheit: Wenn das Urlaubsfoto teuer wird

Der nächste Fallstrick lauert bei der Panoramafreiheit, auch Strassenbildfreiheit genannt. In Deutschland wird der Begriff wie folgt definiert:

Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen befinden, durch Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis ausschliesslich auf die äussere Ansicht!

Doch nicht jedes Land erlaubt das Fotografieren von öffentlichen Werken. In diesen Ländern stellen Fotos von Skulpturen oder Bauwerken Vervielfältigungen dar, die gemäss den lokalen Urheberrechtsgesetzen nur dem Urheber vorbehalten sind. 

Bei Fotos, die ausschliesslich für den privaten Gebrauch gedacht sind, brauchst du nichts befürchten. Anders sieht es aber aus, wenn du diese Fotos oder Videos in sozialen Medien teilst oder die Aufnahmen für kommerzielle Zwecke verwenden willst, etwa für deinen Travel-Blog mit Werbeeinblendungen oder für ein T-Shirt-Motiv. Dann begehst du in diesen Ländern unter Umständen einen Urheberrechtsverstoss, der geahndet werden kann. 

Beispiel Pariser Eiffelturm:

Tagaufnahmen sind erlaubt, Nachtaufnahmen nicht. Der Grund: Die Lichtinstallationen vom Künstler Pierre Bideau sind urheberrechtlich geschützt und dürfen deshalb nicht zu kommerziellen Zwecken aufgenommen werden (keine Panoramafreiheit).

In diesen Ländern gibt es keine Panoramafreiheit (sowohl von öffentlichen Werken, als von Innenräumen)

Frankreich, Luxemburg, Italien, Griechenland

In diesen Ländern ist die Panoramafreiheit sehr eingeschränkt (nicht-kommerzielle Fotos von öffentlichen Werken erlaubt, von Innenräumen aber nicht) 

Litauen, Lettland, Estland, Slowenien, Serbien, Montenegro, Albanien, Bulgarien, Rumänien, Island

In diesen Ländern ist die Panoramafreiheit etwas eingeschränkt (kommerzielle Aufnahmen von Gebäuden erlaubt, ansonsten nur nicht-kommerzielle Nutzung. Keine Panoramafreiheit von Innenräumen)

Dänemark, Norwegen, Finnland

In diesen Ländern ist die Panoramafreiheit kaum eingeschränkt (Aufnahmen für kommerzielle Zwecken erlaubt, keine Panoramafreiheit von Innenräumen)

Spanien, Portugal, Deutschland, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen, Ungarn, Kroatien, Serbien, Kosovo, Nordmazedonien, Slowakei, Schweden (ausser für Internetdatenbanken), Türkei, Zypern

In diesen Ländern ist die Panoramafreiheit nicht eingeschränkt (Aufnahmen für kommerzielle Zwecken erlaubt, auch von Innenräumen)

Grossbritannien, Niederlande, Irland

Die Regelungen zu Panoramafreiheiten wurden weit vor dem Aufkommen von Smartphone-Kameras erlassen, zu Zeiten, als wir noch schwere Reiseführer mit uns trugen und Postkarten mit den örtlichen Sehenswürdigkeiten verschickt haben. Länder mit entsprechenden Gesetzen, etwa Italien oder Griechenland, wollten die Einnahmen in die Restaurierung der antiken Denkmäler stecken. In Smartphone-Zeiten sind die Fotos aber schnell geschossen und geteilt – die rechtlichen Grauzonen sind deshalb deutlich grösser geworden, aber die Gesetze wurden mit Ausnahme Belgiens nicht an die heutigen Gegebenheiten angepasst. 

Unser Tipp: Lass die professionelle Spiegelreflexkamera lieber in der Tasche. Beachte lokale Fotografierverbote in Innenräumen und erwähne die Urheber auf deinen Social-Media-Bildern. Im Fall vom beleuchteten Eiffelturm wäre dies der Hinweis “Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau”.

Disclaimer: Die in diesem Text beschriebenen Informationen sind ausschliesslich informativer Natur. Wir übernehmen keine Gewähr für die Korrektheit. 

Anti-Selfie-Gesetze: Hier lässt du dein Smartphone lieber in der Tasche

Auf der Suche nach dem spektakulärsten Selfie gingen viele Menschen bis ans Äusserste. Einige Menschen mussten auf dieser Suche leider schon mit ihrem Leben bezahlen! Als Antwort darauf haben einige Städte – nicht nur in Europa – Anti-Selfie-Gesetze erlassen, die Selbstaufnahmen verbieten. An diesen Orten solltest du also lieber kein Selfie knipsen.

La Garoupe-Stand, Frankreich

An diesem Strand sind zwar noch keine Menschen gestorben, dennoch haben die örtlichen Behörden ein Selfieverbot ausgesprochen. Die Begründung: Die Strandbesucher sollten lieber den Moment geniessen, anstatt damit beschäftigt zu sein, Fotos zum Angeben zu schiessen. 

Pamplona, Spanien

Der Stierlauf in Pamplona hat seit 1925 15 Menschen das Leben gekostet. Dazu kommen jedes Jahr 200 bis 300 verletzte Menschen, einige davon schwer. Da Selfie-Knipser die Angewohnheit haben, die Umgebung zu blockieren und zu stören, sind Kameras grundsätzlich nicht erlaubt. Je nach Schwere des Verstosses sind zwischen 600 bis 60’000 Euro (CHF 590 bis CHF 59’000) Bussgeld fällig.

Portofino, Italien

Auch die italienische Kleinstadt Portofino bei Genua hat genug von Touristen, die auf der Suche nach dem besten Selfie die Strassen blockieren. Deshalb werden Touristen, die sich länger als gewöhnlich in zwei “roten” Zonen rumtreiben, mit einem Bussgeld in Höhe von 275 € (CHF 270) bestraft.

London, Vereinigtes Königreich

Die Kronjuwelen in Brüssel ist ein sehr beliebtes Motiv bei Touristen, wie auch bei Einheimischen. Aufnahmen im Jewel House, in dem die Kronjuwelen gelagert werden, solltest du aber lieber lassen. Zwar ist uns keine verhängte Geldstrafe bekannt, die Scham und der Platzverweis ist für viele Menschen aber Strafe genug.

Weitere Selfie-Verbote gibt es in Japan, Korea, Indien und den USA. 

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